Schiffsführerpatent Motor 10m am 04.05.2024



09:00
Anmeldeschluss: 01.05.2024
Abmeldeschluss: 31.01.2024
350,00 Euro für interne Mitglieder
kosten_anzahlung:
0

Schiffsführerpatent Motor 10m

Das Schiffsführerpatent 10m berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

Das Schiffsführerpatent ist ein amtlicher Schein und international gültig. Man kann bei der Ausstellung auch ein International Certificate (IC) mit beantragen.

Wenn Sie auf österreichischen oder auch internationalen Seen, Flüssen oder auf Wasserstraßen (z.B. Donau) mit einem Motorboot (Motorleistung >4,4kW/6PS) fahren wollen, dann benötigen Sie ein Schiffsführerpatent.

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens (Ergänzung zum ärztlichen Gutachten gemäß § 8 Führerscheingesetz - FSG )
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung und der persönlichen Verlässlichkeit (KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (6-Stunden Kurs; KFZ-Führerschein dient als Nachweis)
  • Fahrpraxisbestätigung der Schleusenfahrt

Theorie: nach Vereinbarung in Tulln https://www.motoryachting.at/sfp10m

Der Kurs läuft in Cooperation über Stephan Giesinger und die Verrechnung über unser Vereinsportal zum Sonderpreis für YCA Mitglieder!

 

Wir fahren in Gruppen zu maximal 4 Teilnehmer. Die Schleusenfahrt werden wir versuchen zwischen 2 Einheiten zu Mittag mit der Vormittag- und Nachmittagscrew zu absolvieren.

Praxistage können im Bedarfsfall in 4er Gruppen verändert werden.

Prüfung:             nach Vereinbarung und feststehenden Terminen der Behörde

Kosten: € 350,- für Theoriekurs mit Skriptum, Praxis inkl. Schleusenfahrt und Prüfungsfahrt

Ohne Gebühren der NÖ Landesregierung für Prüfung und Scheinausstellung


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Foto- und Filmaufnahmen
Bitte beachte, während der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Das Foto- und Filmmaterial wird vom Yacht Club Austria zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zur Veröffentlichung in Printmedien, im Internet oder in sozialen Medien verwendet.
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Stornobedingungen
Als Verein sind wir unseren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten!
Stornogebühren ...
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 50% des Veranstaltungspreises
- ab 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn - 100% des Veranstaltungspreises
jeweils falls kein passender Ersatz gefunden werden kann.
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Veranstaltet von:
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